FAQ
Häufige Fragen
Frequently asked questions
Antworten auf die
häufigsten Fragen zu
der Beauftragung
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Kfz-Schadengutachten, die Schadenregulierung und Ihre Rechte als Geschädigter nach einem Unfall.
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt ein objektives Gutachten über den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug.
Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung und dokumentiert Schadenshöhe, Wiederbeschaffungswert, Reparaturdauer, Nutzungsausfall, Umbaukosten und eine eventuelle Wertminderung.
Nach einem Unfall sollte der Geschädigte stets auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen bestehen.
Gutachter, die im Auftrag der Versicherung arbeiten, stehen häufig im Interessenkonflikt, da sie von der Gesellschaft bezahlt werden, die den Schaden regulieren muss.
Nur ein unabhängiger Sachverständiger sichert eine objektive und neutrale Bewertung des Schadens.
Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Schaden neutral und objektiv bewertet wird.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten vollständig. Sie müssen den Gutachter also nicht selbst bezahlen.
Wichtig dabei: Seit dem 1. Februar 2025 gilt die Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2, die verbindliche Mindeststandards für Kfz-Sachverständige festlegt. Achten Sie daher auf die Qualifikation des Gutachters, nur so lässt sich sicher ein mögliches Auswahlverschulden vermeiden.
Ein vollständiges Gutachten ist in der Regel ab einer Schadenshöhe von etwa 750 Euro (sogenannte Bagatellgrenze) sinnvoll. Bei geringeren Schäden genügt meist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.
Wenn Sie sich über die Höhe des Schadens unsicher sind, können Sie uns gern ein Foto des Schadenbereichs zusenden, Sie erhalten umgehend eine Ersteinschätzung.
Ja, selbstverständlich. Wir begutachten Ihr Fahrzeug direkt vor Ort, bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt, beim Abschleppunternehmen oder in Ihrer Garage.
So bleibt die Schadenaufnahme für Sie unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand.
Häufig gestellte Fragen
und Antworten zum Gutachten
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund
um das Kfz-Schadengutachten, die
Schadenregulierung und Ihre Rechte als
Geschädigter nach einem Unfall
Ein unabhängiges Gutachten schützt Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung. Es dokumentiert den gesamten Schadenumfang, dient der Beweissicherung und enthält alle zur Regulierung relevanten Werte.
Zudem beugt ein neutrales Gutachten möglichen Kürzungen durch die Versicherung vor, da die Schadenhöhe fachgerecht und nachvollziehbar festgestellt wird. So erhalten Sie die Entschädigung, die Ihnen tatsächlich zusteht.
Ein Kostenvoranschlag ersetzt kein unabhängiges Gutachten. Er hat bei Streitigkeiten keine beweissichernde Funktion und enthält weder Angaben zur Wertminderung noch zum Wiederbeschaffungswert. Dadurch gehen dem Geschädigten oft berechtigte Ansprüche verloren.
Ein unabhängiger Sachverständiger prüft, ob es sich tatsächlich um einen einfachen Schaden handelt und stellt alle relevanten Werte fachgerecht fest. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich die Schadensumme in Höhe der Netto-Reparaturkosten ausbezahlen zu lassen, auch ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen (Fiktive Abrechnung). Eine eventuell anfallende Wertminderung muss auch in diesem Fall erstattet werden.
Es ist Ihnen überlassen, ob Sie fiktiv abrechnen oder das beschädigte Fahrzeug in eine Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens geben.
Nach Terminvereinbarung wird das Fahrzeug bei uns vor Ort, bei Ihnen oder in der Werkstatt begutachtet. Der Sachverständige dokumentiert alle Schäden, fertigt Fotos an und berechnet die Reparaturkosten.
Anschließend wird das Gutachten erstellt und Ihnen, der gegnerischen Versicherung und ggf. Ihrer Werkstatt und Ihrem Rechtsanwalt übermittelt.
In der Regel liegt das Gutachten innerhalb von 2 bis 3 Werktagen nach der Besichtigung vor.
Bei größeren oder technisch aufwändigeren Schäden kann die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Sollte die Versicherung das Gutachten infrage stellen, kann der Sachverständige seine Feststellungen erläutern oder ergänzen. Ein fachlich korrektes und unabhängiges Gutachten hat in der Regel Bestand und ist vor Gericht als Beweismittel anerkannt.
Gutachten, die von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden, genießen dabei eine besonders hohe Glaubwürdigkeit und Akzeptanz.
Häufig gestellte Fragen
und Antworten zu
weiteren Themen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund
um das Kfz-Schadengutachten, die
Schadenregulierung und Ihre Rechte als
Geschädigter nach einem Unfall
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Reparaturbetrieb Ihres Vertrauens mit der Unfallreparatur Ihres Fahrzeugs zu beauftragen.
Sie müssen sich nicht auf Partnerwerkstätten der Versicherer verweisen lassen.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt sehr zu empfehlen. Nur ein fachkundiger Anwalt kann sicherstellen, dass Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung vollständig durchgesetzt werden.
Er prüft die Regulierung, achtet auf mögliche Kürzungen und übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Versicherung. Die Anwaltskosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzen können, steht Ihnen für die Ausfallzeit entweder ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Der Sachverständige legt die Nutzungsausfallgruppe und die Dauer im Gutachten fest.
Eine merkantile Wertminderung entsteht, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall trotz Reparatur einen geringeren Marktwert hat als vorher.
Der Sachverständige ermittelt die Höhe dieser Wertminderung und nimmt sie in das Gutachten auf.
Der Restwert beschreibt den Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug trotz des Unfalls noch wert ist. Er wird anhand von Angeboten regionaler Aufkäufer oder in besonderen Fällen seriöser Restwertbörsen ermittelt. Der Restwert ist vor allem dann relevant, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Er bildet zusammen mit dem Wiederbeschaffungswert die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung durch die Versicherung.
Natürlich. Fahrräder, insbesondere E-Bikes und Pedelecs, haben in den letzten Jahren erheblich an Wert gewonnen.
Nach einem Unfall dient ein Gutachten dazu, den tatsächlichen Schaden, den Wiederbeschaffungswert oder den Restwert des Fahrrads genau zu bestimmen.
Versicherungen verlangen bei hochpreisigen Rädern zunehmend ein fachlich erstelltes Gutachten, um den Schaden korrekt regulieren zu können. Wir als BVSK anerkannte Fahrradsachverständige sorgen dabei für eine objektive und nachvollziehbare Bewertung.
Häufig gestellte Fragen
und Antworten rund um die Bewertung
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund
um das Kfz-Schadengutachten, die
Schadenregulierung und Ihre Rechte als
Geschädigter nach einem Unfall
Eine Fahrzeugbewertung ist immer dann erforderlich, wenn der Wert eines Fahrzeugs verlässlich dokumentiert werden soll, etwa bei einem Verkauf, einer Erbschaft, einer Scheidung oder gegenüber dem Finanzamt. Auch Banken verlangen häufig eine qualifizierte Bewertung als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen. So erhalten Sie Klarheit über den tatsächlichen Marktwert Ihres Fahrzeugs.
Derartige Bewertungen erstellen wir in aller Regelmäßigkeit. Entscheidend ist, dass die Wertermittlung objektiv und nach anerkannten Bewertungsrichtlinien erfolgt, wie sie von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen angewendet werden. Nur dann gilt die Bewertung als belastbarer Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Derartige Bewertungen erstellen wir in aller Regelmäßigkeit. Entscheidend ist, dass die Wertermittlung objektiv und nach anerkannten Bewertungsrichtlinien erfolgt, wie sie von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen angewendet werden. Nur dann gilt die Bewertung als belastbarer Nachweis gegenüber sämtlicher Behörden.
Eine Fahrzeugbewertung sollte grundsätzlich aktuell sein, damit sie von Behörden anerkannt wird. In der Regel akzeptieren Finanzämter oder andere Stellen eine Fahrzeugbewertung, die nicht älter als drei Monate ist. Bei längeren Zeiträumen kann eine erneute Überprüfung erforderlich sein, insbesondere wenn sich der Fahrzeugzustand, die Laufleistung oder die Marktlage verändert haben. Eine aktuelle Bewertung stellt sicher, dass der ausgewiesene Wert den tatsächlichen Marktverhältnissen entspricht.
Für eine Fahrzeugbewertung werden in der Regel der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), eventuelle Gutachten sowie Nachweise über Reparaturen oder Umbauten benötigt.
Eine Fahrzeugbewertung dient in erster Linie der Ermittlung des Marktwertes eines Fahrzeugs. Sie wird meist für Verkaufszwecke, Finanzierungen oder steuerliche Zwecke genutzt.
Ein Wertgutachten geht deutlich weiter. Es enthält eine detaillierte technische Untersuchung, eine umfangreiche Dokumentation und eine nachvollziehbare Begründung der Wertansätze.